Organisation
Das Evangelische Krankenhaus Düsseldorf verfügt über eine professionelle Organisationsstruktur. Damit es Ihnen bei uns als Patient, Bewohner oder Besucher gut geht und Sie kompetent versorgt werden, arbeiten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie auch hinter den Kulissen.
Lieferkettensorgfalts-
pflichtengesetz
Am 16.07.2021 veröffentlichte der Bundestag im Bundesgesetzblatt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen. Voraussetzung dafür: Die belieferten Unternehmen haben ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, beziehungsweise ihren Verwaltungssitz oder satzungsmäßigen Sitz in Deutschland.
„Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) ist erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten rechtlich verbindlich geregelt. Konkret verpflichtet das LkSG Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt.“
Gemäß den §§ 8 und 9 sind Unternehmen verpflichtet ein Beschwerdeverfahren zu implementieren, über welches interne und/oder externe Personen Meldungen mit Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu tätigen. Diese Meldungen können eine Möglichkeit sein, Informationen über die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen und der Abhilfemechanismen zu erhalten. Die Hinweise können aber auch als Frühwarnsystem dienen, Risiken erkannt werden, bevor sie Schaden verursachen.
Ein intern beauftragter Mitarbeiter prüft alle eingehenden Hinweise und überwacht im Verlauf deren Bearbeitung. Die hinweisgebende Person – ob anonym oder nicht – kann über den Hinweisgebermeldekanal mit diesem Mitarbeiter kommunizieren. Ihr wird zunächst der Eingang der Meldung bestätigt. Diese wird daraufhin geprüft, sowie das weitere Vorgehen festgelegt. Es erfolgt anschließend ein Austausch mit der hinweisgebenden Person, in welchem der Sachverhalt geklärt wird und wenn möglich gemeinsam Abhilfemaßnahmen erarbeitet werden. Im Sinne einer transparenten Kommunikation bleibt die meldende Person durchgehend über den Verlauf und das erzielte Ergebnis informiert.
Mit Ihren Hinweisen wird in unserem Hinweisgebersystem vertraulich umgegangen und auf Wunsch auch anonym behandelt. Dann besitzen weder die Stiftung Evangelisches Krankenhaus Düsseldorf, noch ihr Anbieter der Hinweisgeberplattform die Möglichkeit Ihre Identität zu ermitteln.
Die Stiftung Evangelisches Krankenhaus Düsseldorf verpflichtet sich jedem Hinweis nachzugehen, ob im Nachhinein unbegründet oder nicht, behält es sich jedoch vor, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn vorsätzlich falsche Meldungen und Beschuldigungen getätigt werden. Auch wird in diesem Fall die Identität der Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, nicht mehr geschützt, sondern an die zuständige Stelle weitergegeben.
Über den Online-Meldekanal besteht die Möglichkeit Hinweise mit Bezug auf das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) oder aber auch welche, die das geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betreffen, zu melden.
Meldemöglichkeiten
Online-Meldekanal
- Über folgenden Link gelangen Sie zur Meldestelle für Hinweise mit Relevanz für die Lieferkettensorgfaltspflicht: Hinweisgeberportal
Wichtig: Wählen Sie bitte die Meldekategorie "Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)"
Telefonisch
- Beschwerdemanagement: 0211/9192167 (telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 08:00-15:00 Uhr)
E-Mail
Postalisch
Evangelisches Krankenhaus Düsseldorf
Abteilung Beschwerde-, Schadens-, Risikomanagement
Kirchfeldstraße 40
40217 Düsseldorf
Zudem stehen Ihnen eine externe Meldestelle für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung:
- Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Aufsichtsbehörde für die Lieferkettensorgfalt)
Grundsatzerklärung zum LkSG
Vorwort zur Grundsatzerklärung LkSG
Die Stiftung Evangelisches Krankenhaus Düsseldorf sowie alle ihre Tochtergesellschaften verpflichten sich mit folgender Grundsatzerklärung, die menschen- und umweltrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in allen wesentlichen Prozessen der jeweiligen Geschäftsbereiche zu befolgen. Zentrale Themen des Leitbildes der Stiftung Evangelisches Krankenhaus Düsseldorf sowie ihrer Tochtergesellschaften sind unser christliches Selbstverständnis, unsere Arbeit mit und für Menschen und unser professioneller Anspruch.
„Wir arbeiten professionell und engagiert“, wodurch wir die Zukunft unserer Stiftung durch Qualität, Fortschritt und Nachhaltigkeit sichern, um auch weiterhin unseren Auftrag zu erfüllen.
Entsprechend dieses Leitbildes sind sich die Stiftung Evangelisches Krankenhaus Düsseldorf und ihre Tochtergesellschaften ihrer gesellschaftlichen und unternehmerischen Verantwortung bewusst und befürworten klar und eindeutig die Einhaltung der Menschenrechte und das Umsetzen der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.