Palliative Care Team Düsseldorf
Wir sind für Menschen in Düsseldorf da, die an einer nicht heilbaren, voranschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit hoher Beschwerdelast leiden und bis zuletzt in ihrer vertrauten Umgebung sein möchten. Im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung möchten wir mit unserer Behandlung und Begleitung die Lebensqualität und die Selbstbestimmung der betreuten Menschen erhalten, um ein würdevolles Leben bis zum Tod zu ermöglichen.
Ihr Weg zu uns
Der Wunsch, trotz unheilbarer Erkrankung in der gewohnten Umgebung sein zu dürfen, auch in den letzten Wochen und Tagen, ist bei vielen Menschen groß. Für alle Beteiligten ist dies eine Herausforderung. Wir verstehen uns als ergänzendes Angebot und möchten Sie darin unterstützen, den Wunsch zu Hause zu bleiben, umzusetzen.
Wen betreuen wir?
Wir betreuen Menschen mit einer nicht heilbaren und fortschreitenden Erkrankung, die eine absehbar begrenzte Lebenserwartung (Tage, Wochen, Monate) haben und deren Beschwerden so ausgeprägt sind, dass sie von ihrem Haus- und Facharzt bzw. anderen ambulanten Versorgungsformen nicht mehr alleine behandelt und versorgt werden können.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben einen Anspruch auf SAPV-Leistungen. Die Kosten werden von der Versicherung getragen. Bei Privatversicherten erfolgt i.d.R. eine Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse entsprechend den Konditionen des SAPV-Vertrages. Bitte sprechen Sie uns dazu an, wir beraten Sie gerne.
Der erste Schritt für eine Betreuung im häuslichen Umfeld ist die möglichst frühzeitige telefonische Kontaktaufnahme mit uns. Wir klären in einem Gespräch, ob die Voraussetzungen für eine Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung erfüllt sind. Dazu stellen wir eine Reihe von Fragen nach dem aktuellen gesundheitlichen Zustand, nach möglichen Symptomen, aber auch nach der derzeitigen Versorgung, um uns ein umfassendes Bild machen zu können.
Grundlage für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ist die haus- oder fachärztliche Verordnung. Sollten bezüglich der Verordnung bzw. des notwendigen Formulars („Muster 63“) Fragen auftreten, kann sich Ihr Haus- und Facharzt gerne an uns wenden.
Liegt die haus- oder fachärztliche Verordnung vor, vereinbaren wir ein Aufnahmegespräch vor Ort, zu dem ein Palliativmediziner und eine Pflegefachkraft aus unserem Team kommen.
Da es sich bei der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung um eine die haus- und fachärztliche Regelversorgung ergänzende, spezialisierte Versorgungsform handelt, kann nur eine eng umschriebene Patientengruppe diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Patienten müssen:
- an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, so dass dadurch die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder wenige Monate begrenzt ist und
- eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, so dass die anderweitigen ambulanten Versorgungsformen nicht oder nur unter besonderer Koordination ausreichen würden, um die Versorgung weiterhin ambulant zu gewährleisten.
„Anhaltspunkt dafür ist das Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens, dessen Behandlung spezifische palliativmedizinische und / oder palliativpflegerische Kenntnisse und Erfahrungen sowie ein interdisziplinär, insbesondere zwischen Ärzten und Pflegekräften in besonderem Maße abgestimmtes Konzept voraussetzt.
Ein Symptomgeschehen ist in der Regel komplex, wenn mindestens eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist:
- ausgeprägte Schmerzsymptomatik
- ausgeprägte neurologische / psychiatrische / psychische Symptomatik
- ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik
- ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
- ausgeprägte ulzerierende / exulzerierende Wunden oder Tumore
- ausgeprägte urogenitale Symptomatik"
(Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung vom 20.12.2007)
Wenn eine SAPV-Indikation besteht, kann vom niedergelassenen Haus- oder Facharzt eine Verordnung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (Muster 63) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die 24-Stunden-Rufbereitschaft nicht als alleinige Teilleistung verordnet werden kann.
Die Leistung SAPV ergänzt in Kooperation die haus- und fachärztliche Betreuung zu Hause bzw. im Pflegeheim/Hospiz.
Sollten Sie Fragen zum Ablauf und Umfang der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung haben oder Schwierigkeiten bei der Verordnung bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Sie versorgen einen Patienten, der an einer unheilbaren Erkrankung leidet, dessen Lebenserwartung auf wenige Tage oder Wochen begrenzt ist und der an schwerwiegenden Symptomen leidet?
In diesem Fall raten wir Ihnen zu einem Gespräch mit dem behandelnden Haus- oder Facharzt. Dieser kann eine Verordnung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (Muster 63) ausstellen.
Sofern die Voraussetzungen zur SAPV erfüllt sind, der Patient und seine Angehörigen eine zusätzliche palliativmedizinische Versorgung wünschen und eine Verordnung vorliegt nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir ein Erstgespräch vereinbaren können.
Das Palliative Care Team Düsseldorf arbeitet ausschließlich im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (§ 37b und 132d SGB V). Leistungen der Pflegeversicherungen bleiben davon unberührt.
Bei Fragen zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung oder Schwierigkeiten mit der Verordnung (Muster 63) können Sie sich gerne an uns wenden.
Sie betreuen einen Patienten mit schwerwiegenden, komplexen Symptomen und einer lebensbegrenzenden Erkrankung, der in sein häusliches Umfeld entlassen werden soll? Kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, damit Sie und wir planen können.
Wichtig ist uns, dass der Hausarzt mit der Ergänzung seiner Versorgung durch das Palliative Care Team einverstanden ist. Die Erstverordnung ist für 7 Tage auszustellen, vorab an uns zu faxen und dem Patienten im Original mitzugeben. Die Folgeverordnung wird dann vom Hausarzt übernommen.
Verordnet werden können drei Versorgungsstufen, Beratung, Teil- und Vollversorgung, welche sich an der Komplexizität der Symptomatik orientieren. Eine Rufbereitschaft allein darf nicht verordnet werden.
Die Abrechungsmöglichkeiten der Hausärztlichen Versorgung bleiben durch den Einsatz des PCTs unberührt. Die mit der verordneten Versorgungsindikation zusammenhängenden Medikamente und Heil-und Hilfsmittel können durch das PCT verordnet werden.
Zu beachten ist, dass das PCT zwar die im Rahmen der Versorgung angezeigte Behandlungspflege leistet, jedoch keine Grundpflege, so dass bei entsprechender Notwendigkeit ein geeigneter Pflegedienst hinzugezogen werden muss bzw. eine vorbestehende grundpflegerische Versorgung bestehen bleibt.
Die Details sind im Download-Dokument „Überleitung aus dem Krankenhaus“ aufgeführt.
Sie versorgen einen Bewohner, der an einer unheilbaren Erkrankung leidet, dessen Lebenserwartung auf wenige Tage oder Wochen begrenzt ist und der an schwerwiegenden Symptomen leidet?
In diesem Fall raten wir Ihnen zu einem Gespräch mit dem behandelnden Haus- oder Facharzt. Dieser kann eine Verordnung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (Muster 63) ausstellen.
Sofern die Voraussetzungen zur SAPV erfüllt sind, der Patient und seine Angehörigen eine zusätzliche palliativmedizinische Versorgung wünschen und eine Verordnung vorliegt, kann Ihr Patient durch das Palliative Care Team Düsseldorf in Ihrer Einrichtung mitbehandelt werden.
Bei Fragen zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung oder Schwierigkeiten mit der Verordnung können Sie sich gerne an uns wenden.
Während des Aufnahmegespräches besprechen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Bedürfnisse, Wünsche, Vorstellungen und ermitteln die erforderlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel
- die spezialisierte palliative Behandlungspflege (Wundversorgung, Portversorgung, Infusionstherapie, Symptomkontrolle u.a.m.)
- die Behandlung belastender Symptome (Schmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Luftnot, Angst, u.a.)
- vorbeugendes Krisenmanagement und Notfallplanung
- psychosoziale Unterstützung von Ihnen und Ihren Nahestehenden, insbesondere Anleitung und Begleitung zur palliativen Versorgung zuhause einschließlich des Beistandes beim Umgang mit Sterben und Tod.
Konkret vereinbaren wir während des Erstgespräches Besuchspläne. Wir klären, welche Medikamente und Hilfsmittel Sie benötigen und ob Sie weitere Unterstützung und Betreuung wünschen. Sie erhalten von uns eine Notfallnummer, unter der Sie uns rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, erreichen können.
Neben unserer medizinischen, psychosozialen und pflegerischen Betreuung koordinieren wir bei Bedarf auch Besuche von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Nicht nur unheilbar erkrankte Menschen zu Hause werden von uns betreut, wir bieten die SAPV auch für Menschen an, die in stationären Alten- und Pflegeheimen oder in Hospizen leben. Zudem beraten wir Pflegende in stationären Einrichtungen, ebenso Pflegedienste und Haus- bzw. Fachärzte.